Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Alle Preisofferten sind unverbindlich, außer im Fall ausdrücklicher anderslautender Angaben in der Offerte.  Alle Abbildungen von Waren dienen rein zur Illustration, sodass Abweichungen vorkommen können.
  2. Die Lieferfristen werden lediglich informativ angegeben und bewirken keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Annullierung der Bestellung. Eine Verzögerung bei der Ausführung der Lieferung kann keinesfalls eine Haftung seitens des Verkäufers nach sich ziehen. Eine Verzögerung der Ausführung kann ebenso wenig einen Anlass für Schadenersatz oder Auflösung des Vertrags darstellen.
  3. Der Versand von Bestellungen mit einem Wert von mindesten 1.000,00 Euro ist gratis, außer im Fall anderslautender Angaben auf der Vorderseite. Für Bestellungen von weniger als 1.000,00 Euro wird ein Zuschlag von 70,00 Euro in Rechnung gestellt.
  4. Das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung der Waren fällt ab dem Zeitpunkt der Lieferung zu Lasten des Käufers. Unter Lieferung versteht man die Abgabe der Waren beim Käufer. Die Lieferung erfolgt ausschließlich im Erdgeschoss. Die Waren gehen auch ab dem Zeitpunkt, an dem der Käufer mit der Ausführung der Handlungen, mittels denen er an der Lieferung mitwirken muss, in Verzug ist, auf Rechnung und Risiko des Käufers. Der Käufer ist säumig, wenn er die Waren nicht unmittelbar nach Ablauf der vereinbarten Lieferzeit am Lieferort entgegennimmt. Der Käufer ist für eine reibungslose und ungestörte Entladung der Waren verantwortlich. Falls durch die Fahrlässigkeit des Käufers zusätzliche Kosten anfallen, unter anderem die Lagerung der nicht abgenommenen Waren, gehen diese auf Rechnung und Risiko des Käufers.
  5. Der Käufer muss die Waren, einschließlich der Menge, bei der Entgegennahme prüfen und kontrollieren. Beschwerden des Käufers über falsche Mengen nach diesem Zeitpunkt werden vom Verkäufer nicht mehr angenommen.
  6. Der Käufer muss die sichtbaren Mängel oder Beschädigungen unter Androhung der Ungültigkeit am Tag nach der Entgegennahme der Waren schriftlich an den Verkäufer melden.
  7. Alle Anmerkungen oder Beschwerden in Bezug auf die verborgenen Mängel der gelieferten Waren müssen, unter Androhung der Ungültigkeit, innerhalb von acht Tagen nach der Entgegennahme der Waren und in jedem Fall noch, bevor diese einer beliebigen Bearbeitung unterzogen wurden, per Einschreiben mitgeteilt werden.
  8. Gelieferte Waren werden erst nach unserer schriftlichen vorhergehenden Zustimmung zurückgenommen.
  9. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, rechtmäßig abgelehnte Waren zu ersetzen.
  10. Die Rechnungen sind an dem auf der Vorderseite angegebenen Fälligkeitstag zahlbar.
  11. Die Preise gelten - außer im Fall einer anderslautenden Angabe - zuzüglich MwSt., zuzüglich Versandkosten und gegebenenfalls zuzüglich Verpackungskosten, Einfuhrabgaben, Zoll usw.
  12. Die Waren bleiben so lange im Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer die fällige Kaufsumme vollständig an den Verkäufer bezahlt hat. Bis zur Eigentumsübertragung der betreffenden Waren ist es dem Käufer verboten, die Waren zu verarbeiten, einzuverleiben oder auf beliebige Weise als Zahlungsmittel, Pfand oder Sicherheit zu verwenden. Sobald die Waren geliefert wurden, trägt der Käufer sämtliche Risiken auf Verlust und Zerstörung. Falls der Käufer seine Pflichten nicht erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, die gelieferten Waren zurückzunehmen. Wenn der Käufer unter Verletzung des Obengenannten die Waren verarbeitet oder einverleibt, wird der Verkäufer Miteigentümer der Produkte, in denen die Waren verarbeitet oder einverleibt sind, und zwar im Verhältnis zum Wert der vom Verkäufer gelieferten Waren.
  13. Bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug durch den Käufer bewirkt jede unbezahlte Rechnungssumme von Rechts wegen und ohne vorhergehende Inverzugsetzung Zinsen in Höhe des im Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr genannten Zinssatzes.
  14. Darüber hinaus wird auf alle Beträge und Rechnungen, die nicht pünktlich am jeweiligen Fälligkeitstag beglichen sind, unverzüglich und ohne vorhergehende Mahnung oder Inverzugsetzung eine einmalige und pauschale Erhöhung von 10% der fälligen Hauptsumme angewendet, mit einem Minimum von 70 Euro, selbst bei Zuerkennung eines Zahlungsaufschubs, und unvermindert des Rechts des Verkäufers, einen höheren Schaden nachzuweisen; diese Erhöhung wird dem Verkäufer als Pauschale geschuldet, um die außergerichtlichen Kosten, den Zeitverlust und andere Kosten, die das Anlegen und Verwalten der Akte einer unbezahlten Forderung mit sich bringt, zu vergüten.
  15. Die Annahme eines Teils einer Rechnung ohne Vorbehalt bewirkt die Annahme der vollständigen Rechnung. Die Annahme einer Teilzahlung durch den Verkäufer gilt stets unter Vorbehalt aller Rechte und ohne einzige nachteilige Anerkennung. Die Annahme einer Teilzahlung durch den Verkäufer kann niemals als stillschweigende oder ausdrückliche Annahme eines Einspruchs des Käufers betrachtet werden.
  16. Falls der Käufer die zur Verfügung gestellten Waren nicht entgegennimmt, verleiht ihm dies kein Recht, die Zahlung der Rechnungssummen auszusetzen.
  17. Der Verkäufer hat das Recht, bei Nichtzahlung des Warenpreises am Fälligkeitstag oder bei Nichteinhaltung einer oder mehrerer vertraglicher Pflichten durch den Käufer, nach einer vorhergehenden Inverzugsetzung, der nicht innerhalb von fünf Tagen Folge geleistet wird, die Ausführung aller laufenden Bestellungen/Lieferungen auszusetzen oder den Vertrag ohne gerichtliche Ermächtigung aufzulösen. Der Verkäufer hat im Falle einer außergerichtlichen Auflösung Anspruch auf eine Schadenersatzpauschale von zehn Prozent (10%) der gesamten Rechnungssumme der Waren, auf die sich die Auflösung bezieht, mit einem Minimum von 1000,00 Euro.
  18. Alle Haftpflichtklagen, die aus einer vertraglichen Nichterfüllung unter einem Vertrag mit einem Käufer entstehen, und die daraus folgende Wiederherstellung des Schadens, unterliegen ausschließlich den Bestimmungen und Grundsätzen des Vertragsrechts (vertragliche Haftung), selbst wenn es sich bei dem Ereignis, das den Schaden verursacht, um eine unrechtmäßige Tat handelt, die gemäß den Angaben im Zivilgesetzbuch eine außervertragliche Haftung auslösen kann.
    Potenzielle Haftpflichtklagen können ausschließlich gegen den Verkäufer eingeleitet werden. Der Käufer akzeptiert somit, dass der Verkäufer ausschließlich für alle Schäden haftet, die durch eine zurechenbare Nichterfüllung oder einen Fehler im Rahmen der Ausführung des Vertrags verursacht wurden, auch wenn der Verkäufer für die Ausführung des Vertrags Hilfspersonen in Anspruch nimmt (d.h. jeden Partner, Direktor, Arbeitnehmer, Angestellten oder anderen unabhängigen Dienstleister von uns oder eine beliebige andere natürliche oder juristische Person, die uns- vollständig oder teilweise - in unserem Namen oder auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung bei der Ausführung dieses Vertrags unterstützt). Keine der Hilfspersonen haftet gegenüber dem Käufer oder sonstigen Dritten (wie beispielsweise externe Auftraggeber des Käufers). Eine solche Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Käufer verzichtet somit auf jedes Recht, um gerichtliche oder außergerichtliche, vertragliche, nicht-vertragliche oder andere Forderungen und Verfahren gegen die Hilfspersonen einzuleiten. 
    Der Käufer verpflichtet sich, in den mit den externen Auftraggebern abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Verträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die - vollständig oder teilweise - vom Verkäufer ausgeführt werden, die vorhergehenden Bestimmungen dieses Artikels aufzunehmen. Der Käufer garantiert, dass die Bestimmungen in den vorhergehenden Absätzen dieses Artikels von ihren Käufern/Auftraggebern gegenüber dem Verkäufer eingehalten werden, und wird den Verkäufer für eventuelle Schäden, die aus der Nichtbefolgung dieser Bestimmung hervorgehen, schadlos halten.
  19. Die gesamte Haftung des Verkäufers aufgrund einer zurechenbaren Nichterfüllung des Vertrags beschränkt sich - außer bei Vorsatz - auf die Vergütung des direkten Schadens bis maximal der fälligen Summe der vom Verkäufer gelieferten Dienstleistungen/Waren.
    Der Verkäufer kann nicht für indirekte Schäden, unter anderem Folgeschäden, Gewinnausfall, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsstagnation zur Haftung gezogen werden.
    Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, Defekte, Beschädigung, und auch nicht für Verlust, Zerstörung, ... die während des Transports der bestellten Waren durch ein externes Transportunternehmen zur Endbestimmung eintreten, auch nicht, wenn der Verkäufer den Transport mit dem externen Transportunternehmen ermöglicht oder geregelt hat.
  20. Der Verkäufer behält sich alle industriellen und geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Waren - und die darin enthaltenen Erfindungen, Zeichnungen, Modelle und urheberrechtlichen Arbeiten - vor, wenn und sofern darauf keine industriellen und geistigen Eigentumsrechte von Dritten ruhen. Wenn für die von uns gelieferten Waren - und die darin enthaltenen Erfindungen, Zeichnungen, Modelle und urheberrechtlichen Arbeiten - industrielle und geistige Eigentumsrechte von Dritten gelten, werden diese Waren auf der Grundlage der Lizenz des Lizenzgebers geliefert. Der Käufer muss die Forderungen, die vom Lizenzgeber an die Nutzung gestellt werden, einhalten. Der Käufer ist verpflichtet, jede Handlung zu unterlassen, die eine Verletzung eines Patents, Urheberrechts, Markenrechts oder einer Lizenz darstellt. Nachahmung, Nachdruck oder Reproduktionen aller Art sind folglich verboten.
  21. Der Verkäufer und der Käufer erklären, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Verkaufs die EU-Verordnung 2016/679 (DSGVO) anwendbar ist, und verpflichten sich zur Einhaltung dieser Datenschutzgesetze. Für weitere diesbezügliche Informationen verweist der Verkäufer auf die Datenschutzrichtlinie, die auf seiner Website ersichtlich ist.
  22. Sämtliche Streitsachen, die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergeben, unterliegen dem belgischen Recht. Die Gerichte des Gerichtsbezirks am Sitz des Verkäufers sind zuständig, unvermindert des Rechts des Verkäufers, ein anderes zuständiges Gericht zu nennen.
  23. Wenn höhere Gewalt dazu führt, dass die Ausführung der Gesamtheit oder eines Teils der Verpflichtungen des Käufers dauerhaft unmöglich geworden ist, hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag mit dem Käufer zu beenden, ohne dass hierfür eine Entschädigung an den Käufer fällig wird.
  24. Die Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Bestimmung oder eines Teils einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen oder von Teilen von Bestimmungen. Dies gilt auch, wenn eine Bestimmung als ungeschrieben betrachtet wird. Die Bestimmungen, die durch die Nichtigkeit beeinträchtigt oder ungültig sind, bleiben für den Teil davon, der gesetzlich zulässig ist, verbindlich.